Beratungsstelle
zur täterorientierten Anti-Gewaltarbeit
Triade / Beratungsstelle
Einzelberatung
Grundsätzlich streben wir in unserer Beratungsstelle die Teilnahme am Gruppenangebot an. Es gesteht aber auch die Möglichkeit, Einzelberatungen zu absolvieren. Dies wird gemeinsam mit Ihnen im Erstgespräch geklärt.
Dies ist besonders für Personen geeignet, die eine regelmäßige Teilnahme an den Gruppensitzungen, beispielsweise die aufgrund wechselnder Dienste, nicht ermöglichen können. Hierzu werden mit Ihnen jeweils individuell Termine vereinbart.
Ziel der Einzelberatung
- Verantwortung für das eigene Handeln übernehmen
- Veränderung bisheriger gewalttätiger Handlungsmuster
- gewaltfreie Konfliktlösungen erlernen
Kontaktaufnahme
Bitte melden Sie sich entweder telefonisch oder per eMail bei uns, um ein Erstgespräch zu vereinbaren. Alternativ können Sie auch das Kontaktformular auf unserer Website nutzen. Bitte geben Sie dabei bitte immer Ihre Telefonnummer für unseren Rückruf an.
Kontakt für Terminvereinbarung eines Erstgespräches
Telefon: 0341 / 350 21 33
oder über das Kontaktformular.
Wenn Sie aufgrund einer gerichtlichen Auflage zu uns kommen, bringen Sie bitte die Urteilsschrift bzw. den Bewährungsbeschluss oder die Auflage nach StPO §153a mit.
Die Beratung ist mit einem Teilnehmerbeitrag verbunden, der sich am Nettoeinkommen des Teilnehmers orientiert (z.B. 2,50€ bei ALG2-Bezug). Die Fahrtkosten und der Teilnehmerbeitrag werden in der Regel nicht durch öffentliche Stellen erstattet oder übernommen.
Wir beziehen die von der Gewalt betroffenen Personen in unsere Beratung ein (Kontaktgespräch, meist telefonisch). Weiterhin geben wir im Falle von gerichtlichen Auflagen eine schriftliche Rückmeldung zur Teilnahme an der Beratung an die einweisende Behörde. In beiden Fällen ist eine schriftliche Entbindung von der Schweigepflicht durch den Teilnehmer Voraussetzung für eine Beratung bei uns.