Beratungsstelle

zur täterorientierten Anti-Gewaltarbeit

Triade Täterberatung

Fragen und Antworten zur Täterberatung

Hier finden Sie unsere Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen, z.B.:

Grundsätzlich sind Sie richtig bei uns, wenn Sie Körperverletzungsdelikte gegenüber einer Partnerin oder einem Partner ausgeübt haben. In allen anderen Ausgangssituationen entscheiden wir in einem ersten Gespräch, ob Ihr Anliegen zu unserem Beratungsauftrag passt. Eine Privattherapie oder Beratung auf Selbstzahlerbasis (45€ für 60min) ist in jedem Fall möglich. Unser Trainingskurs zur Beendigung von Partnerschaftsgewalt richtet sich ausschließlich an Männer, die in ihrer Partnerschaft Gewalt ausgeübt haben.

Durch unsere Beratung erhalten Sie die Möglichkeit, zunächst an Ihrem eigenen Gewaltverhalten zu arbeiten und zur Deeskalation beizutragen. Im Rahmen unserer Standards kontaktieren wir nach jedem Beratungsbeginn auch Ihre/n Partner/in. Wenn sich herausstellt, dass auch Ihr/e Partner/in für eine Beratung aufgeschlossen ist, beginnen wir bei wechselseitiger Gewalt eine Einzelberatung mit Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner.

Falls Ihr/e Partner/in schon in Beratung bei uns ist, werden wir Sie gemäß unserer Standards kontaktieren und Ihnen Hinweise zu Beratungs- bzw. Therapiemöglichkeiten geben. Grundsätzlich sind die Intervention- und Koordinierungsstellen für häusliche Gewalt in Ihrer Wohnregion die passenden Anlaufstellen für Personen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind.

Unserer Erfahrung nach muss für jeden gewaltausübenden Partner zunächst klar sein, dass er/sie die Verantwortung für sein/ihr eigenes (Gewalt-) Handeln trägt bzw. übernehmen muss. Es müssen weiterhin zunächst Mittel entwickelt werden um Gewalt zu beenden. Wenn es dann aus unserer Sicht heraus angezeigt ist, Paargespräche mit Ihnen zu beginnen, werden wir Ihre/n Partner/in zunächst für ca 2-3 Einzelsitzungen einladen und Sie erst dann als Paar zu beraten.

Wenn Sie an Ihren gewaltfreien Erziehungshalten und -handlungen arbeiten möchten, wenden Sie sich bitte an eine Familien- und Erziehungsberatungsstelle in Ihrer Nähe oder an das Kinderschutz-Zentrum Leipzig in der Brandvorwerkstraße 80, 04275 Leipzig.

Wenn Sie neben der Gewalt gegen Kinder auch in Ihrer Partnerschaft gewalttätig geworden sind, können Sie bei uns Beratung erhalten.

Ja. Wir gehen davon aus, dass Alkohol- oder Drogenkonsum nicht der ausschließliche Auslöser oder Grund für Ihre Gewalttätigkeit ist, sondern mit Ihrem (erlernten oder eingeübten) Konfliktverhalten eng verbunden ist. Andernfalls müssten Sie jedesmal, wenn Sie getrunken haben, in Sorge darüber sein, gegenüber anderen gewalttätig zu werden.

Grundsätzlich verlangen wir von Ihnen, dass Sie zu den Sitzungen nüchtern (kein Alkohol- oder Drogenkonsum) erscheinen. Sollten Sie Schwierigkeiten haben, Ihren Konsum von Alkohol bzw. anderen Substanzen zu steuern, ist zunächst eine ambulante oder stationäre Suchttherapie angezeigt.

Anders als im Strafrecht gehen wir davon aus, dass es in Partnerschaften ein Anzeichen des Ausmaßes der Eskalation ist, wenn ein/e Partner/in seine/ihre Gewalt als Notwehr begründet oder rechtfertigt. Auch wenn Sie selbst davon ausgehen, in Notwehr gewalttätig gehandelt zu haben, gehen wir davon aus, dass Sie zukünftig gewaltfreie Lösungen erarbeiten sollten, wenn Sie die Gewalt in Ihrer Partnerschaft beenden wollen.

Wenn Sie etwas an Ihrem Konfliktverhalten in Ihrer Partnerschaft ändern wollen sind Sie richtig bei uns. Auch psychische (verbale, emotionale) Gewalt schädigt Ihre/n Partner/in und wir unterstützen Sie dabei, gewaltfrei Ihre Konflikte auszuhandeln.

Wenn Sie ausschließlich außerhalb einer Partnerschaft Gewalt ausüben oder ausgeübt haben bieten wir Ihnen eine Beratung mit einer vorab vereinbarten Anzahl an Sitzungen zum Selbstzahlerpreis (45€ für 60min) an.

Wenn Sie betroffen von Gewalt sind können Sie jederzeit den Notruf der Polizei (110) rufen, um Hilfe in Notfällen zu erhalten.

Wenn Sie selbst Gewalt ausüben, sollten Sie sicherstellen, dass Sie Abstand zu Ihrer Partnerin/Ihrem Partner einnehmen und gegebenenfalls den Raum, die Wohnung bzw. die Situation verlassen. Wir empfehlen Ihnen, über diese Notfall-Maßnahme vorab mit Ihrer Partnerin/Ihrem Partner zu sprechen. Stellen Sie sich eine Tasche mit den wichtigsten Dingen bereit, die Sie mitnehmen können, falls Sie für einige Stunden oder Tage außerhalb der eigenen Wohnung verbringen, um Gewalt zu verhindern.

Der Erfolg hängt davon ab, wie hoch Ihre Motivation und Ihre Fähigkeiten sind, etwas an Ihrem bisherigen Verhalten zu ändern. Unsere Beratung läuft in der Regel über 26 wöchentliche Sitzungen, d.h. eine Zeitspanne von ca. einem halben Jahr. In dieser Zeit werden Sie, wenn Sie sich ernsthaft bemühen, Veränderungen beobachten und etablieren können und wiederauftretende Anlässe für Konflikte anders bewältigen und mit uns reflektieren können.

Unsere Datenschutzbestimmungen sind Grundlage für die Erhebung, Aufbewahrung und Verwertung Ihrer Personendaten. Wir unterliegen der Schweigepflicht nach §203 (1) StGB. Jeglicher Kontakt zu anderen Personen bzw. Institutionen bedarf einer schriftlichen Entbindung von der Schweigepflicht. Für unsere Beratung machen wir zur Bedingung, dass wir Kontakt zu Ihrer Partnerin/Ihrem Partner aufnehmen dürfen, auch dann, wenn die Partnerschaft getrennt ist, aber z.B. noch regelmäßiger Kontakt besteht oder erwartbar ist. Weiterhin ist für uns Bedingung, dass wir von Ihnen die Erlaubnis bekommen mit der zuständigen Koordinierungsstelle Kontakt aufzunehmen. Bei einer Auflage durch eine Staatsanwaltschaft, ein Gericht oder den Allgemeinen Sozialdienst (Jugendamt) benötigen wir ebenfalls die Erlaubnis, Kontakt und ggf. Details zum Beratungsverlauf zu kommunizieren. Wir handeln transparent und teilen Ihnen mit, wann und worüber wir mit Institutionen betreffend Ihrer Beratung sprechen.

In der Regel können wir Ihnen innerhalb von spätestens 10-14 Tagen einen Termin für ein erstes Gespräch anbieten.

Wenn Sie einer richterlichen Auflage Folge leisten, bringen Sie bitte die Kopie eines Urteils-/Bewährungsbeschlusses mit. Wenn Anklage gegen Sie erhoben wurde, bringen Sie bitte die Anklageschrift bzw. bei laufendem Ermittlungsverfahren den Anzeigetext mit.

Wenn Sie vom Jugendamt an uns verwiesen wurden, ist es notwendig, dass Sie die zuständige Sozialarbeiterin des Jugendamtes von der Schweigepflicht uns gegenüber entbinden, damit wir vorab erfahren können, aus welchem Anlass und mit welchem Ziel Sie zu uns kommen.

Gemäß unserer Standards dauert die Beratung in der Gruppe zur Beendigung von Partnerschaftsgewalt 26 Sitzungen (wöchentlich). Daran orientiert sich auch die Einzelberatung.

Für die Beratung ist uns wichtig, dass Sie selbst Verbindlichkeit bei der Terminwahrnehmung und Regelmäßigkeit, d.h. wöchentliche oder zweiwöchentliche Termine absichern können.

Die Kosten pro Sitzung hängen von Ihrem Nettoeinkommen ab. Sie werden bei Vertragsabschluss von uns aufgefordert anhand einer Einkommensliste zu prüfen, was Sie pro Sitzung zahlen können (z.B. bei ALG2-Bezug derzeit €2,50 pro Sitzung; bei Nettoverdienst von 1000€ z.B. 9€ pro Sitzung).

Die Zahlung eines Teilnehmerbeitrags unterstreicht auch Ihre Verantwortungsübernahme für Ihr bisheriges Gewaltverhalten und die Ernsthaftigkeit Ihres Wunsches nach Veränderung.

Erfahrungsgemäß ist die nicht der Fall. Es steht Ihnen selbstverständlich frei bei einer beauflagenden Stelle Sonderbewilligungen zu erfragen.

Wenn wir bereits beim ersten Kontakt feststellen, dass eine Dolmetscherleistung notwendig ist, beauftragen wir für jede Sitzung nach Möglichkeit einen Dolmetscher. Sie selbst tragen dafür keine Kosten.